Nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt richtet sich die Aufmerksamkeit vor allem auf die CDU. Dabei gerät allerdings eine bemerkenswerte politische Entscheidung aus dem Blick: Beim BSW muss über die Stimmen für Rausch nicht spekuliert werden. Die Partei hat angekündigt, den AfD-Kandidaten zu wählen.
Plötzlich zählen die Gepflogenheiten
Besonders bemerkenswert ist die Begründung des BSW-Bundesvorsitzenden Fabio De Masi. „Wir halten es für einen Fehler, der AfD bei der Wahl des Landtagspräsidenten die üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten zu verweigern“, erklärte er vor der Abstimmung. Die größte Fraktion habe Anspruch auf das Amt – allerdings mit der Einschränkung: „Sofern diese keinen Extremisten nominiert.“
Das BSW in Sachsen-Anhalt sah bei Tobias Rausch offenbar kein entsprechendes Problem. Der Parlamentarische Geschäftsführer John Luca Dittrich erklärte der taz, es gebe keinen Anlass, Rausch als Extremisten zu bezeichnen. Man erlebe ihn als erfahrenen und mit den Abläufen des Landtags vertrauten Politiker.
Die Berufung auf „parlamentarische Gepflogenheiten“ ist dabei nicht völlig aus der Luft gegriffen. Traditionell besitzt die stärkste Fraktion in Sachsen-Anhalt ein Vorschlagsrecht für das Amt. Daraus folgt allerdings keine Verpflichtung anderer Abgeordneter, den vorgeschlagenen Kandidaten auch zu wählen. Es bleibt eine Wahl und eine politische Entscheidung.
Gegen die etablierten Parteien – außer wenn deren Gepflogenheiten passen
Kaum eine andere Partei definiert sich so stark über ihre Distanz zum etablierten Parteiensystem. Das BSW spricht regelmäßig von den „Altparteien“ und stellt deren politische Routinen als Teil des Problems dar.
Besonders deutlich formulierte das ausgerechnet Fabio De Masi erst wenige Wochen vor der Wahl des Landtagspräsidenten. Im Streit um das Verhalten des BSW in Thüringen erklärte er: „Wenn wir uns dann verhalten wie die etablierten Parteien und sagen, da klebt einfach jemand an seinem Stuhl, wir lassen das einfach so gewähren, dann beschädigen wir unsere Glaubwürdigkeit, dann haben wir keine Chance bei den Wahlen.“ De Masi hat diese Aussage anschließend selbst in seinem Newsletter dokumentiert. „Wie die etablierten Parteien“ zu handeln, erscheint hier geradezu als Gegenmodell zum Anspruch des BSW.

Sahra Wagenknecht argumentiert ähnlich. Als sie im August einen Vorschlag des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke zurückwies, warf sie ihm ausgerechnet vor, „Politik wie die Altparteien“ zu machen. „Parteipolitisches Taktieren und Effekthascherei geht über Problemlösung“, erklärte Wagenknecht. Und noch am 10. September stellte sie den eigenen Umgang mit der AfD ausdrücklich dem der etablierten Parteien gegenüber: „Anders als die Altparteien, die sich Gesprächen mit der AfD verweigern, nehmen wir als BSW das Votum der Bürger ernst.“
Das Muster ist eindeutig: Die „Altparteien“ und die „etablierten Parteien“ dienen dem BSW regelmäßig als Negativfolie, von der es sich abgrenzt. Es beansprucht gerade, sich anders zu verhalten. Umso bemerkenswerter ist De Masis Argumentation bei der Wahl des Landtagspräsidenten. Ausgerechnet hier werden plötzlich die „üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten“ zum Maßstab.
Das BSW wollte Rausch wählen
Das BSW hat somit nicht lediglich akzeptiert, dass die AfD als stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlägt. Seine Abgeordneten haben angekündigt, diesen Kandidaten zu wählen, und nach eigener Darstellung genau das getan.
Das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion und die Entscheidung eines Abgeordneten, für den vorgeschlagenen Kandidaten zu stimmen, sind jedoch zwei verschiedene Dinge. Sahra Wagenknecht ging sogar noch weiter. Für sie sei es eine „Selbstverständlichkeit“, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stelle. Auch damit wird aus einer politischen Entscheidung vermeintliche parlamentarische Normalität – bei einer Partei, die ansonsten beansprucht, mit der Normalität des etablierten Politikbetriebs zu brechen. Erstaunlich. Oder eben gerade nicht.
Zusammenarbeit statt Zwangsläufigkeit
Die Wahl von Rausch ist keineswegs eine parlamentarische Zwangsläufigkeit, sondern eine bewusste strategische Entscheidung. Besonders deutlich wird das beim Thema Russland. Hier geht es nicht um parlamentarische Gepflogenheiten oder das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion, sondern um inhaltliche Übereinstimmung.
Gemeint ist ein gemeinsamer Antrag von BSW und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, mit dem sich beide Fraktionen gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine und gegen die Lieferung deutscher Taurus-Marschflugkörper aussprachen. Der Antrag richtete sich außerdem gegen eine mögliche Ausweitung der militärischen Unterstützung für die Ukraine und stellte die deutsche Russland- und Ukrainepolitik grundsätzlich infrage.
Ein solcher Antrag ist mehr als eine zufällige Übereinstimmung bei einer Abstimmung. Wenn zwei Fraktionen ihn gemeinsam einbringen, müssen sie sich über Formulierungen, Begründungen und das weitere Vorgehen verständigen. Aus einer politischen Schnittmenge wird so eine gemeinsame Initiative – und damit konkrete Zusammenarbeit.
Gerade daran zeigt sich, dass BSW und AfD bei der Russland- und Ukrainepolitik ein gemeinsames politisches Ziel verfolgen. Anders als bei der Wahl des Landtagspräsidenten gibt es hier keinen institutionellen Anlass für eine Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt steht allein die gemeinsame politische Linie.
Das BSW beantwortet die Frage nach einer Zusammenarbeit mit der AfD damit ausdrücklich mit Ja – nicht nur bei der Wahl des Landtagspräsidenten, sondern auch bei politischen Initiativen. Diese Zusammenarbeit ist kein Nebeneffekt parlamentarischer Abläufe, sondern politisch gewollt und organisiert.







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